EU – EINLAGENSICHERUNG
Die Einlagensicherung gilt innerhalb der gesamten EU
Die Einlagensicherung ist ein elementarer Pfeiler für stabile Finanzmärkte. Sie ist ein gesetzlich verankertes Bekenntnis zum EU-weiten Schutz aller Anleger und zur Regulierung der Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Die Grundlage hierfür stellen die EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU), die alle Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Durch diese Sicherungseinrichtung sind Spareinlagen bis zu 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank abgesichert. Bestimmte Mindestanforderungen für den Einlagenschutz sind hier vorgesehen, diese sind durch das jeweilige Bundesgesetz umgesetzt worden. In Deutschland besser bekannt als Einlagensicherungs– und Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Die anderen EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften.