EU–Einlagensicherung
Ihr Kapital ist geschützt
Die gesetzliche Einlagensicherung ist ein zentraler Bestandteil stabiler Finanzsysteme innerhalb der Europäischen Union.
Dank der EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, Einlagen bis zu 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank abzusichern.
Jede Bank innerhalb der EU unterliegt diesen Vorgaben – unabhängig vom jeweiligen Land. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch nationale Gesetze, wie in Deutschland über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Andere Länder verfügen über vergleichbare
Regelungen gemäß EU-Standard.
So ist gewährleistet:
Ihr Festgeld ist in ganz Europa durch gesetzliche Systeme geschützt.