Einlagensicherung

EU–Einlagensicherung

Ihr Kapital ist geschützt

Die gesetzliche Einlagensicherung ist ein zentraler Bestandteil stabiler Finanzsysteme innerhalb der Europäischen Union.
Dank der EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, Einlagen bis zu 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank abzusichern.
Jede Bank innerhalb der EU unterliegt diesen Vorgaben – unabhängig vom jeweiligen Land. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch nationale Gesetze, wie in Deutschland über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Andere Länder verfügen über vergleichbare
Regelungen gemäß EU-Standard.

So ist gewährleistet:
Ihr Festgeld ist in ganz Europa durch gesetzliche Systeme geschützt.

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schutzmechanismus innerhalb der gesamten Europäischen Union. Sie stellt sicher, dass Bankeinlagen bis zu 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank im Falle einer Bankeninsolvenz abgesichert sind.
Dieser Schutz gilt für:

• Girokonten
• Tages- und Festgeldkonten
• klassische Spareinlagen

Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2014/49/EU, die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes EU-Land verfügt über eine eigene nationale Sicherungseinrichtung, die den Schutz garantiert – unter einheitlichen Mindeststandards. Nicht unter die Einlagensicherung fallen bestimmte Finanzprodukte wie Investmentfonds oder Wertpapiere, da sie als Sondervermögen separat verwahrt werden und damit nicht Teil der gesicherten Einlagen sind. So bietet die EU-weite Einlagensicherung Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit – unabhängig davon, in welchem EU-Land sie ihr Geld anlegen.